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Park- und Parkplatzordnung Ravensburger Spieleland

Lieber Besucher,

wir, die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH als Betreiberin des Ravensburger Spieleland (im Folgenden „wir“ oder „Ravensburger Freizeit und Promotion“ genannt) und unsere Mitarbeiter, freuen uns, dass Sie das Ravensburger Spieleland besuchen. Damit der Besuch im Ravensburger Spieleland für alle Besucher zu einem schönen und störungsfreien Erlebnis wird, haben wir die nachfolgende Park- und Parkplatzordnung aufgestellt, die auf dem gesamten Gelände (Park, Parkplätze, Feriendorf) des Ravensburger Spielelandes gilt.

1. Eintrittskarte und Hausrecht

1.1. Der Zutritt ins Ravensburger Spieleland ist nur mit gültiger Eintrittskarte über den Haupteingang gestattet. Der Zutritt zum Ravensburger Spieleland über das Feriendorf steht nur den Feriendorf-Gästen und den Gästen, die einen Wohnmobil-Stellplatz gemietet haben, zur Verfügung. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Parkgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Das kurzzeitige Verlassen des Parks ist über einen Stempel möglich. Diesen erhalten Sie an der Information am Haupteingang.

1.2. Dauerkarten sind nicht übertragbar.

1.3. Kinder bis zum vierzehnten Lebensjahr haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt. Für Kinder von 10 bis 14 Jahren kann eine Haftungsfreistellungserklärung abgegeben werden. Damit dürfen diese Kinder alleine den Park besuchen. Das Formular finden Sie auf www.spieleland.de unter dem Menüpunkt „Service“. Die Aufsichtspflicht liegt immer bei den Eltern bzw. den volljährigen Aufsichtspersonen. Diese übernehmen die Haftung für etwaige durch das/die Kind(er) verursachten Beschädigungen.

1.4. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Freikarten des Ravensburger Spielelands ist untersagt. Melden Sie sich an der Information am Haupteingang, falls Sie ein Ticket zurückgeben möchten.

1.5. Im Interesse der Sicherheit aller Parkbesucher kann einem Parkbesucher aus wichtigem Grund der Zugang zum Park verwehrt oder er kann vorübergehend oder abschließend aus dem Park verwiesen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Park ohne gültige Eintrittskarte betreten wird, bei nachhaltiger Störung der Ordnung im Park, bei wesentlichen Zuwiderhandlungen und grobem Verstoß gegen diese Park- und Parkplatzordnung sowie bei Verstoß gegen Anweisungen des Personals.

2. Allgemeine Regeln

2.1. Das Gelände darf nur auf den ausgewiesenen Wegen begangen werden. Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden. Das Baden in den Seen auf dem Parkgelände ist untersagt.

2.2. Das Ravensburger Spieleland ist ein rauchfreier Park. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Raucherpoints gestattet.

2.3. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Begleithunde für Menschen mit Behinderung sind auf Nachweis erlaubt.

2.4. Das Abspielen von Musik sowie das Entfachen von Feuer sind untersagt.

2.5. Aus Sicherheits- und Hygienegründen müssen an den Attraktionen Schuhe sowie Oberbekleidung getragen werden.

2.6. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Ravensburger Spielelands ist stets Folge zu leisten.

2.7. Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Laufrädern, Tretrollern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und Dreiräder ohne Lenkstange o.ä. ist nicht erlaubt.

2.8. Nutzen Sie für den Verzehr von Essen und Getränken gerne unsere Sitzbereiche. Die Sitzplätze vor und in den Gastronomiebetrieben sind den dortigen Gästen vorbehalten.

2.9. Fundsachen geben Sie bitte an der Information am Haupteingang ab.

2.10. Die bereitgestellten Abfallbehälter sind zu benutzen Für schuldhaft verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen haften die Verursacher entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

2.11. Handlungen und/oder Aussagen, die das Herabwürdigen Dritter in Kauf nehmen, insbesondere wegen Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, sind nicht erlaubt.

2.12. Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen und berauschenden Mitteln ist untersagt.

3. Benutzung der Attraktionen

3.1. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Anforderungen der LGA, des TÜV SÜD sowie der DEKRA gibt es für mehrere Attraktionen und Spielplätze Alters- und Größenbeschränkungen. Die Angaben dazu finden Sie auf einer Übersichtstafel am Haupteingang, im aktuellen Parkplan und auf den Hinweisschildern vor jeder Attraktion.

3.2. Aus Sicherheits- und Hygienegründen müssen bei Benutzung der Attraktionen Schuhe und Oberbekleidung getragen werden. Betrunkene und berauschte Personen, sowie Personen, die sich nicht sicher festhalten können, sind aus Sicherheitsgründen von der Benutzung der Attraktionen ausgeschlossen.

3.3. Vor jeder Attraktion finden Sie außerdem ein Eingangsschild mit weiteren Sicherheitsbestimmungen, die für die jeweilige Attraktion zu beachten sind. Diese Sicherheitsbestimmungen sowie die Anweisungen der Mitarbeiter des Ravensburger Spielelands sind stets zu befolgen. Werden diese Sicherheitsbestimmungen und/oder Anweisungen der Mitarbeiter nicht befolgt, können wir Ihnen den Zutritt zu der Attraktion nicht gestatten.

3.4. Lose Gegenstände, Taschen und Rucksäcke dürfen in den Attraktionen nicht mitgenommen werden. Lose Wertgegenstände müssen sicher verstaut werden. Ravensburger Freizeit und Promotion übernimmt für abgelegte Gegenstände keine Haftung.

3.5. Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu. Dies gilt auch, wenn einzelne Attraktionen auf Grund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorübergehend nicht genutzt werden können.

4. Schadensmeldungen und Haftungsbeschränkung

4.1. Sollten Sie im Ravensburger Spieleland ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, melden Sie diesen Schaden möglichst vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Bitte melden Sie sich auch bei der Information, wenn Sie Anlass zu der Annahme haben, dass Ihnen auf Grund eines solchen Vorfalls später möglicherweise ein Schaden entstehen könnte.

4.2. Auf Schadensersatz haften Ravensburger Freizeit und Promotion, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus haften Ravensburger Freizeit und Promotion, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Werbung, Anbieten von Waren und Dienstleistungen, Veranstaltungen

Werbung, Handel, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, bspw. politischer Art, Meinungsumfragen, Kundgebungen von Interessenverbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen sind auf dem gesamten Gelände des Ravensburger Spielelands nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Parkleitung gestattet.

6. Film- und Fotoaufnahmen

6.1. Film- und Fotoaufnahmen im Auftrag von Ravensburger Freizeit und Promotion zu Werbezwecken werden durch Mitarbeiter an den entsprechenden Attraktionen oder im Parkgelände bekannt gegeben. Bitte teilen Sie dem Filmteam/Fotografen/Mitarbeitern mit, wenn Sie nicht auf den Aufnahmen abgebildet werden möchten und verlassen Sie den Bereich. Ansonsten geht Ravensburger Freizeit und Promotion davon aus, dass die öffentliche Verwertung der Aufnahmen honorarfrei gestattet ist.

6.2. Eigene Foto- und Filmaufnahmen für ausschließlich private Zwecke sind erlaubt.

6.3. Foto- und Filmaufnahmen zur kommerziellen Nutzung sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Kommunikationsabteilung des Ravensburger Spielelands erlaubt.

7.Sicherheitskontrollen

7.1. Auf dem Gelände des Ravensburger Spielelands sind die Mitarbeiter berechtigt, Sicherheitskontrollen durchzuführen und die Besucher auf das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen sowie berauschenden Mitteln zu durchsuchen.

7.2. Das Ravensburger Spieleland kann Besuchern, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu untersagen oder aus dem Park zu verweisen. Dies gilt auch für Besucher, die die Durchsuchung ihrer Bekleidung und Taschen/Rucksäcke ablehnen.

7.3. Die Mitarbeiter des Ravensburger Spielelands sind berechtigt, Waffen, gefährliche Gegenstände und berauschende Mittel, etc. zu beschlagnahmen.

8. Parkplatzordnung

8.1. Im Bereich des gesamten Parkplatzes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

8.2. Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

8.3. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Wird ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt und behindert es den Verkehr, kann das Ravensburger Spieleland das Fahrzeug auf Risiko und Kosten des Fahrzeuglenkers abschleppen lassen. Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten.

8.4. Für Feriendorf-Gäste stehen gesondert ausgewiesene Parkplätze in nächster Nähe zur Rezeption zur Verfügung.

8.5. Für die Benutzung des Parkplatzes wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Kurzzeitparker für Bring- und Abholfahrten erhalten ein kostenfreies Ausfahrticket an der Information am Haupteingang.

8.6. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen durch Dritte, sowie für Diebstahl der Fahrzeuge oder Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug wird nicht übernommen. Bitte verschließen Sie Ihr Fahrzeug sicher und lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar zurück.

8.7. Das Ravensburger Spieleland haftet für Schäden, soweit sie grob fahrlässig oder vorsätzlich von Mitarbeitern verschuldet wurden. Bitte melden Sie einen eventuellen Schaden möglichst vor Verlassen des Parkplatzes an der Information des Ravensburger Spielelandes.

8.8. Der Parkplatz wird nicht überwacht.

8.9. Es dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

8.10. Wohnmobile dürfen nur in dem für sie ausgewiesenen Bereich abgestellt werden. Diese Wohnmobil-Stellplätze stehen ausschließlich Gästen mit Wohnmobilen zur Verfügung. Wohnmobil-Stellplätze über Nacht sind kostenpflichtig und außerhalb der Feriendorf-Saison am Spieleland-Haupteingang buchbar.

8.11. Feuer und laute Musik sind nicht erlaubt.

8.12. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Ravensburger Spielelands ist Folge zu leisten.

Stand: März 2024


Betreiberin des Ravensburger Spielelands ist:

Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH
Am Hangenwald 1
88074 Meckenbeuren/Deutschland

Telefon: +49 (0) 7542 - 400 0
Telefax: +49 (0) 7542 400 - 101
E-Mail: [email protected]

Sitz der Gesellschaft: Ravensburg
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 727860
Geschäftsführerin: Sigline Nowack (Vorsitzende) & Reiner Hartel

USt-ID: DE186 804 868

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