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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ravensburger Spieleland Feriendorf

Die Leistungen der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH in Bezug auf das Feriendorf des Ravensburger Spielelandes und insbesondere die mietweise Überlassung von Unterkünften erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

1. Vertragsschluss; Zustandekommen des Vertrages

Im Anschluss an den Antrag des Kunden kommt der Vertrag durch die Annahme seitens der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung der Buchung in Textform. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH geschlossen.

Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH,
Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren/Deutschland
Telefon +49 (0) 7542 - 400 0, Telefax +49 (0) 7542 - 400 101
E-Mail: [email protected]
Sitz der Gesellschaft: Ravensburg, Registergericht: Amtsgericht Ulm
HRB 727860, Geschäftsführer: Siglinde Nowack (Vorsitzende) & Rainer Hartel, USt-ID DE186 804 868.

Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haften er und der Kunde gegenüber der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten entsprechend bevollmächtigten volljährigen Person gestattet.

2. Inhalt des Vertrages

Die von der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung auf den Buchungswebseiten www.spieleland-feriendorf.de bzw. www.spieleland-feriendorf.ch sowie aus den Angaben der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung.
Als Gegenleistung hat der Kunde die vereinbarten Preise zu entrichten. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Gutscheine, Freikarten oder sonstige Vergünstigungen, die der Kunde in Bezug auf den Freizeitpark Ravensburger Spieleland erhalten hat, können nicht auf die Bezahlung für Übernachtungsangebote des Feriendorfs übertragen werden; es können nur solche Gutscheine usw. verwendet werden, die ausdrücklich (auch) für das Feriendorf ausgestellt wurden.
Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH behält sich vor, die gebuchte Unterkunft aus wichtigem Grund zu ändern. Ein solcher wichtiger Grund sind insbesondere für die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH unvorhergesehene Ereignisse. Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH wird sich in diesem Fall um eine gleich- oder höherwertige Unterkunft bemühen (ohne Berechnung von Mehrkosten).

3. Zahlungsbedingungen; Sicherheitsleistung

Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Tag der Abreise in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (MasterCard oder VISA) zu zahlen.
Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH kann vom Kunden und/oder vom Dritten im Rahmen des Vertragsschlusses eine Kreditkartensicherheit oder sonstige Sicherheitsleistung verlangen. Im Falle einer Kreditkartensicherheit wird von der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH lediglich die Kostendeckung überprüft; eine Abbuchung im Vorfeld erfolgt nicht und es kann noch vor Ort bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH ist in begründeten Fällen auch nach Vertragsschluss berechtigt eine Kreditkartensicherheit oder sonstige Sicherheitsleistung im vorgenannten Sinn zu verlangen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn Zahlungsrückstände des Kunden bestehen oder der Vertragsumfang im Nachhinein erweitert wird.
Ferner ist die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH berechtigt, während des Aufenthalts eine Kreditkartensicherheit oder sonstige Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern diese nicht bereits wie vorstehend beschrieben, geleistet wurde.

4. Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen

Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände dürfen vom Kunden nur nach vorheriger Abstimmung mit der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH an- bzw. eingebracht werden. Auch wenn die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH eine entsprechende Zustimmung erteilt, liegt die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang allein beim Kunden, insbesondere hat dieser feuerpolizeiliche Vorschriften zu beachten und auf Anforderung durch die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH eine Bestätigung des zuständigen Brandschutzes vorzulegen.

5. Rücktritt/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden

Buchungen sind verbindlich. Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH ist nicht verpflichtet, gewünschten nachträglichen Änderungen der Buchungsmodalitäten zuzustimmen. Der vertraglich vereinbarte Preis ist daher auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH einem Rücktritt des Kunden schriftlich zugestimmt hat oder wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der gebuchten Rate.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, insbesondere aufgrund von ersparten Aufwendungen.

5.1. Umbuchung durch den Kunden

Es gelten die jeweiligen Umbuchungsbedingungen der gebuchten Rate.
Nach einer erfolgten Umbuchung ist eine Stornierung ausgeschlossen, unabhängig der Tage bis zur Anreise.
Eine Umbuchung ist immer nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich.

6. Rücktritt der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH

Die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH kann zurücktreten, sofern die Vorauszahlung/Sicherheitsleistung nicht geleistet wird und der Kunde bzw. der Dritte dies auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachholt.
Ferner ist ein Rücktritt seitens der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH möglich, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund hierfür vorliegt, insbesondere bei falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder wenn eine Störung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH zu befürchten ist.

7. Besondere Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die vor Ort aushängende sowie unter www.spieleland.de einsehbare Park- und Parkplatzordnung des Ravensburger Spielelandes zu beachten.
Belegung der Unterkunft ist ausschließlich mit der vereinbarten Personenzahl zulässig. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht erlaubt.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Begleithunde für Menschen mit Behinderung werden gestattet, sofern die Notwendigkeit eines Begleithundes für Menschen mit Behinderung nachgewiesen wurde.
Etwaig auftretende Mängel hat der Kunde der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige, können Ansprüche des Kunden ganz oder teilweise entfallen.
Die Anreise hat spätestens bis 19 Uhr zu erfolgen. Reist der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt an, wird dies als Nichterscheinen im Sinne von Ziff. 5 gewertet und die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH ist berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Eine Räumung hat bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen. Bei späterer Räumung kann die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH eine entsprechende Mehrvergütung geltend machen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Kündigung

Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine Kündigung durch die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH besteht ein wichtiger Grund insbesondere dann, wenn der Kunde nachhaltig gegen die Park- und Parkplatzordnung verstößt, andere Kunden gefährdet oder die zur Nutzung überlassene Unterkunft vertragswidrig nutzt. Einen Anspruch auf Rückzahlung des (Miet-)Preises hat der Kunde in diesem Fall nicht.

9. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Eine Haftung der Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

10. Online-Streitbelegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Meckenbeuren.
Etwaige bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts, es sei denn zwingende rechtliche Vorschriften, etwa des Verbraucherschutzrechtes, stehen dem entgegen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ravensburg.

Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Dezember 2017
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